3.1 Allgemeines
Wenn Sie den Inhalt (Sachwerte) Ihres Tresors versichern wollen, ist die fachgerechte Befestigung Ihres Tresors bei einem Eigengewicht unter 1000 kg eine Mindestanforderung gemäß der Europäischen Zertifizierungsnorm EN 1143-1. Stimmen Sie die Rahmenbedingungen zum Aufstellort und zur Verankerung mit Ihrem Sachversicherer ab.
Der Tresor erreicht seine optimale Schutzfunktion erst nach Befestigung an einem massiven Gebäudeteil. Bitte verwenden Sie nur die vorgesehenen Verankerungsbohrungen im Tresor, um die notwendige ortsfeste Verbindung herzustellen. Serienmäßig ist Ihr Tresor je nach Baureihe mit ein oder zwei Verankerungsbohrungen im Boden oder an der Rückwand versehen. Je nach Modell kann Ihr Tresor auch mit weiteren Verankerungsbohrungen versehen sein.
Die fachgerechte Verankerung muss immer durch die im Tresorrumpf vorgesehenen Verankerungsbohrungen erfolgen. Dem Tresor liegt standardmäßig folgendes Befestigungsmaterial bei:
Schwerlastdübel FBN II 12/100 incl. Mutter M12 und Scheibe für die Durchsteckmontage
Der mitgelieferte Schwerlastdübel FBN II 12/100 ist für folgende tragende Untergründe geeignet:
• Beton C12/15 bis C50/60, ungerissen
• Naturstein mit dichtem Gefüge
Der Bodenaufbau (z.B. Estrich, Dämmschicht, Fliesen o.ä.) über dem tragenden Untergrund darf maximal 60mm stark sein. Eine Verankerung z.B. nur im Estrich ist nicht ausreichend!
Hinweis: Sollte der mitgelieferte schwerlastdübel – aufgrund der Untergrundbeschaffenheit – nicht zu verwenden sein, muss das Dübelsystem den Gegebenheiten des Untergrundes angepasst werden.
Der Verankerungsgrund gibt das mögliche Dübelsystem vor. Zum Einsatz dürfen nur Dübelsysteme kommen, die für den jeweiligen Verankerungsgrund zugelassen oder geeignet sind.
Bei Bauwerken im Bestand ist es oft hilfreich, beim Bauherrn oder den Baubehörden nach vorhandenen Bauakten zu fragen. Diese enthalten Informationen über den Verankerungsgrund.
Verankerungs-Schraube oder Gewindestange: Gewinde M12 / Festigkeitsklasse 8.8
Sechskantmutter DIN/ISO 934: Gewinde M12 / Festigkeitsklasse 8.8
Unterlegscheibe DIN/ISO 125: Innendurchmesser 13 mm / Außendurchmesser 24 mm / Dicke 2.5 mm
Verankerungsbohrungen im Tresor, welche nicht zum Verankern verwendet werden, müssen mit den beigelegten Kunststoff-Verschluss-Stopfen (Durchmesser 30mm) von innen verschlossen werden. Die Stopfen müssen fest in die Bohrungen eingedrückt werden und evtl. zusätzlich eingeklebt werden. Bei Verlust der Stopfen wenden Sie sich unter Angabe der Artikelbezeichnung FORMAT A1003082 an Ihren Tresorhändler.
Achtung: Stellen Sie vor der Verankerung unbedingt sicher, dass der Untergrund für das mitgelieferte Befestigungsmaterial geeignet ist und sich im Bohrbereich keine Kabel, Leitungen, Rohre oder ähnliches befinden. Andernfalls muss eine andere Befestigungsart gewählt werden.
3.2 Verankern mit dem beiliegendem Montagematerial
Den Tresor am vorgesehenen Standort aufstellen und in Waage ausrichten. Markieren Sie die Bohrposition im zu verankernden Bereich durch die Verankerungsbohrungen im Tresor hindurch [1.]. Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise unter Punkt 1.2.
Bohren Sie mit einem Steinbohrer (Ø 12 mm) mindestens 170 mm tief in den Untergrund. Säubern Sie nun das Bohrloch (Bohrstaub aussaugen)[2.].
Wichtig! Vor dem Einschlagen des Schwerlastdübels ist die Mutter des Dübels in eine optimale Position zu bringen (der Gewindebolzen soll ca. 2-3 mm aus der Mutter hinausragen, zu sehen unter Bild 3). Das reduziert den Bolzenüberstand bei der fertigen Verankerung.
Schlagen Sie den Schwerlastdübel durch die Verankerungsbohrung in das Bohrloch, bis die Mutter mit Scheibe fest an der Befestigungshülse im Tresor anliegt [3.].
Ziehen Sie die Mutter mit einem Steckschlüssel mit dem Drehmoment von 50 Nm an [4.].
Nach erfolgter Verschraubung müssen Sie die Befestigungsbohrungen im Tresorrumpf mit den beigelegten Kunststoff-Verschluss-Stopfen (Durchmesser 30 mm) abdecken.
Bei Einbruch/Diebstahl haftet Ihr Versicherer nicht für Sach- oder Vermögensschäden bei unsachgemäßer Verankerung.