Informationen zur Waffenaufbewahrung für Waffenbesitzer
Als Waffenbesitzer tragen Sie eine große Verantwortung. Waffenbesitzer sind nach dem deutschen Waffengesetz verpflichtet, ihre Waffen und die Munition entsprechend sicher zu verwahren.
Das neue Waffengesetz schreibt vor, dass Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, ungeladen in Behältnissen aufzubewahren sind, die der Norm DIN EN 1143-1 entsprechen.
Zusätzlich muß der Schrank von einer für den „Geldschrank- und Tresorbau“ akkreditierten Stelle aus dem europäischen Wirtschaftsraum zertifiziert sein. Diese Zertifizierung erkennt man üblicherweise an einem Metallschild auf der Innenseite der Schranktür. Eine solche Stelle ist zu z.B. die European Certification Body GmbH (ECB-S).
Auch die Produktionsstätten der jeweiligen Hersteller werden hinsichtlich Produktion und Qualität permanent überwacht.
Sicherheitslabels der ECB-S die dem Produkt eine Zertifizierung nach der Norm DIN EN1143-1 bescheinigen, sehen beispielsweise so aus:
Wichtig ist die Kombination dieser beiden Normen auf einer Plakette: Norm DIN EN1143-1 und ISO/IEC 17065.
Zertifizierung: Die Sicherheitsprodukte sind von der European Certification Body GmbH (ECB-S) zertifiziert worden und erfüllen die Anforderungen nach der relevanten Europäischen Norm (z.B. EN 1143-1).
Akkreditierung: Mit der Akkreditierung wird bestätigt, dass die ECB-S die Kompetenz nach ISO/IEC 17065 besitzt, Zertifizierungen von Sicherheitsprodukten nach den relevanten Europäischen Normen auszuführen.
Waffenaufbewahrung
Die Übersicht verdeutlicht, welche Anzahl von Waffen in welcher Art von Waffenschränken aufbewahrt werden dürfen.
Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 unter 200 kg
Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 über 200 kg
Widerstandsgrad I nach DIN EN 1143-1
Falls Sie noch Fragen haben oder eine Beratung wünschen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Gerne können Sie uns unverbindlich eine E-Mail über das Kontaktformular schicken oder einen Rückruf mit den Fachberatern für Tresore vereinbaren.